Neues WEG tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft

Das im März 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 370 ff) verkündete neue Wohnungseigentumsgesetz tritt am 1. Juli vollständig in Kraft.

Künftig gelten für Streitigkeiten rund um das Wohnungseigentumsrecht die Vorschriften der ZPO anstatt wie bisher die des FGG. Die Gesetzesnovelle soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen. Durch die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen wird es möglich, als notwendig erkannte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer durchzusetzen.