Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren sind bewährte Methoden, Konflikte zu lösen, ohne die Hilfe staatlicher Gerichte in Anspruch zu nehmen. Claus Suffel, Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist: Schiedsrichter am MDSG Mitteldeutsches Schiedsgericht für Bausachen Schlichter nach der SOBau Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen Schiedsrichter/Schlichter zur Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)früher: Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen (einschließlich Anlagenbau) (SGO Bau)
Die Realität des Bauprozesses Das Bau- und Immobilienrecht ist ein kompliziertes Rechtsgebiet – nicht nur für die Beteiligten Parteien, sondern auch für Richter und Rechtsanwälte. Die Beherrschung der umfangreichen Rechtsvorschriften, sowie technischer und wirtschaftlicher Sachverstand sind Grundvoraussetzung für eine qualifizierte Entscheidung. Wer einen Bauprozess vor staatlichten Gerichten führt, macht oft leidvoller Erfahrung.Die Anrufung ordentlicher Gerichte ist langwierig und teuer. Das Verfahren kann durch immer neue Beweisanträge und die Einbeziehung weiterer Gutachter verschleppt werden und sich über mehrere Instanzen hinziehen.Wechselt der Richter, vergehen Monate bis sich ein neuer eingearbeitet hat.Bis eine Entscheidung rechtskräftig wird, haben die Parteien das wirtschaftliche Interesse am Ausgang des Verfahrens oft schon verloren.Ein Schiedsgericht bietet eine Alternative. Vorteile des Schiedsgerichtes Hohe Fachkompetenz der Schiedsrichter (Volljuristen mit langjähriger Erfahrung im Baurecht)kurze Verfahrensdauer (in der Regel nicht mehr als 6 Monate für eine Instanz)kalkulierbare VerfahrenskostenZusammenarbeit mit bewährten GutachternVertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren Schiedsgerichtsordnung Weit verbreitet sind die SOBau – ARGE BaurechtSchlichtung- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) die Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im deutschen Anwaltsverein – ARGE BaurechtSL Bau – Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.Streitlösungsordnung für das Bauwesen Verfahren Das Verfahren beginnt mit dem Eingang des Schiedsantrages und der Zustimmung der Gegenseite.In der Regel benennt jede Partei einen Schiedsrichter, die sich auf einen Vorsitzenden verständigen. Alternativ können die Parteien sich für ein Einzelschiedsgericht entscheiden.Nach Unterzeichnung des Schiedsvertrages und Austausch der Schriftsätze findet die mündliche Verhandlung regelmäßig binnen weniger Monate statt.Das Schiedsgericht ist stets bestrebt, sich vor Ort einen persönlichen Eindruck des Bauvorhabens zu verschaffen und zur mündlichen Verhandlung erforderlichenfalls Sachverständige direkt hinzuziehen.Soweit eine gütliche Einigung nicht gelingt, wird das Verfahren regelmäßig innerhalb weniger Monate durch einen Schiedsspruch beendet.
Bauhandwerkersicherung und SchiedsgerichtKann die Bauhandwerkersicherung trotz Schiedsgerichtsvereinbarung vor dem ordentlichen Gericht geltend gemacht werden?Örtliche Zuständigkeit für die VollstreckbarerklärungÖrtliche Zuständigkeit für die VollstreckbarerklärungSchiedsgerichtsverträge mit VerbrauchernBGH, Urteil vom 01.03.2007, Az. III ZR 164/06