Treten nach Bauarbeiten in der Nachbarschaft Schäden am Gebäude auf, greift der Beweis des ersten Anscheins, dass die Bauarbeiten die Schadensursache sind.
Kammergericht, Urteil vom 18.10.2012, Az. 22 U 226/09; BGH, Beschluss vom 08.01.2015, Az. VII ZR 325/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)