Das neue Bauvertragsrecht 2018Zum 1. Januar 2018 tritt das neue Baurecht in Kraft. Dies soll für Bauherren mehr Sicherheit und Transparenz bringen.BGH: Neubauten sind so zu planen, dass sich die Wärmedämmung auf dem eigenen Grundstück befindet!Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.06.2017, Az. V ZR 196/16Barrierefrei oder schwellenfrei?Viele Immobilien werden als altersgerecht beworben. Dabei ist zwischen den Begriffen barrierefrei und schwellenfrei zu unterscheiden.Baugenehmigung: Eine nicht genehmigte Nutzungsänderung führt zum Verlust der BaugenehmigungMit der Nutzungsänderung entfällt auch der Bestandsschutz für die bisherige Nutzung.Gefährliche Klauseln in GewährleistungsbürgschaftenGewährleistungsbürgschaften enthalten regelmäßig Klauseln, die das Risiko des Bürgen begrenzen sollen.Neues Bauvertragsrecht beschlossen!Wichtige Regelungen werden in das BGB aufgenommen und gelten für alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Bauwerksverträge.Bauleistungen und GrunderwerbsteuerWerden Planungs- und Bauleistungen mit dem Kauf eines Grundstücks verknüpft, erhöht der Wert der Planungs- und Bauleistungen die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.