In dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht gibt es neben dem Werkvertrag den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (Planervertrag), sowie den Bauträgervertrag. Vom jeweiligen Vertragstyp hängt es ab, welche gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind.