Mietrecht / WEG-Recht

Rechtsanwalt Conrad ist seit 2008 im Bereich des Immobilienrechts tätig. Seit 2014 ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht berät Rechtsanwalt Conrad regelmäßig Verwalter, Eigentümergemeinschaften und Wohnungseigentümer. Er verfügt in diesem Bereich über eine langjährige Prozesserfahrung, insbesondere auch vor den zuständigen Berufungsgerichten.

Das Beratungsziel ist stets darauf ausgerichtet, dass die Besonderheiten und Risiken des Wohnungseigentumsrechts so früh wie möglich berücksichtigt werden, um kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Leistung von Rechte Conrad umfassen beispielsweise:

  • Prüfung von Kauf-oder Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum
  • Beratung in der laufenden Verwaltung (Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Beschlussvorlagen)
  • vorbereitende Beratung bei Instandsetzungsmaßnahmen oder Modernisierungen
  • Durchsetzung von Unterlassung und Beseitigungsansprüchen, z.B. wegen baulicher Veränderungen oder rechtswidrigen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums
  • Beitreibung von Hausgeldforderungen
  • Vertretung in Anfechtungsklagen

Mietrecht

Rechtanwalt Conrad berät Vermieter, Verwalter und Mieter im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Mietrecht.

  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen z.B. Minderung
  • Beitreibung von Mietforderungen
  • Kündigung und Räumung
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • David Conrad

    Rechtsanwalt,
    Fachanwalt für Miet- und
    Wohnungseigentumsrecht

    Telefon (03641) 3279342

    E-Mail ›

    › in Bürogemeinschaft

Themen

  • Wohnraummietrecht

    z.Bsp: Miete und Betriebskosten, Kündigung und Räumung, Mieterhöhung und Mietspiegel, Minderung und Schadensersatz

  • Gewerberaummietrecht

    z.Bsp: befristete und unbefristete Mietverträge, Pacht, Wertsicherungsklauseln, Umbauten, Insolvenz

  • WEG- und Bauträgerrecht

    z.Bsp: Kaufverträge / Bauträgerverträge, Beschlussvorlagen und Anfechtungsklagen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen, Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen