Internetrecht - Änderung des Widerrufsrechts im E-Commerce

Änderung des Widerrufsrecht im E-Commerce

Zum 11.06.2010 stehen wichtige Gesetzesänderungen zum Fernabsatzhandel und damit auch zum E-Commerce an. Diese betreffen insbesondere die Pflichten des Onlinehändlers, über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht zu informieren und entsprechend zu belehren. Für ebay-Händler ändert sich die Rechtslage insofern, als dass die bislang geltende Monatsfrist auf zwei Wochen verkürzt wird, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht nur für ebay-Händler sondern im Onlinehandel generell. Die bisher als Anlage zur BGB-InfoVO geführte Musterwiderrufsbelehrung erhält in Gestalt des neuen § 360 III BGB Gesetzesrang. Insofern dürften Onlinehändler, die das neue Muster korrekt anwenden, künftig vor Abmahnungen geschützt sein. Es ist dringend anzuraten, die bislang verwendeten Widerrufsbelehrungen bzw. die entsprechenden Informationen hierzu zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Soweit mit Blick auf die Abmahnwellen der Vergangenheit strafbewehrte Unterlassungs-/Verpflichtungserklärungen abgegeben wurden, sollten abgemahnte Onlinehändler prüfen, ob eine außerordentliche Kündigung des Unterlassungsvertrags wegen veränderter Umstände in Betracht kommt.