Das gescheiterte IT-Projekt vor Gericht

Während es beim Softwareverletzungsprozess, der letztlich ein Schutzrechtsprozess ist und auf Unterlassung (einschließlich Löschung der Software), Schadensersatz nebst Auskunft und/oder gegebenenfalls bereicherungsrechtliche Ansprüche einschließlich der entsprechenden vorläufigen Rechtsschutzmöglichkeiten geht, richtet sich der Anspruch beim „gescheiterten IT-Projekt“ entweder auf Geld oder Erfüllung, also die Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

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