Gestaltung von F&E - Vertr

Trotz der zunehmenden Bedeutung von Schutzrechten und technischen Know-hows für den Industriestandort Deutschland, insbesondere in den Bereichen Pharma, Biotechnik, Informationstechnologie, Auto- und Maschinenbau, fristen Forschungs- und Entwicklungsverträge in Literatur und Rechtsprechung ein Schattendasein.  Diese Geringschätzung spiegelt sich auch in der Praxis wieder, obwohl die nachlässige Vertragsgestaltung insbesondere für den Auftragnehmer unangenehme Folgen haben kann, wenn z.B. das Forschungs- und Entwicklungsziel nicht erreicht wird.

F&E-Verträge sind gesetzlich nicht geregelt; es handelt sich vielmehr um Typenverschmelzungsverträge, die je nach Ausgestaltung dem Dienst- oder Werkvertragsrecht zuzuordnen sind. Ergibt die Vertragsauslegung, dass der Auftragnehmer für das Erreichen des Forschungsziels einstehen wollte, dieses Ziel aber nicht erreicht wird, so ist der Auftraggeber grundsätzlich nicht verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen bzw. hat gegebenenfalls einen Anspruch auf Rückgewähr bereits geleisteter Vorauszahlungen.

Auch aus kartellrechtlicher Sicht können Gefahren drohen. Zwar müssen dafür die Vertragsparteien Wettbewerber sein, was insbesondere bei reinen Forschungsverträgen häufig nicht der Fall sein wird. Werden im Rahmen des F&E - Vertrags aber auch die Verwertung der Ergebnisse geregelt, kann eine, den Anwendungsbereich des Kartellrechts eröffnende Wettbewerbsituation entstehen. Fallen die beteiligten Unternehmen nicht unter die Bagatellbekanntmachung der Europäischen Kommission - dies kann bei dynamisch wachsenden Unternehmen sehr schnell der Fall sein -  greift das Verbot des § 81 Abs. 1 EGV. Von diesem Verbot sind F&E-Verträge aufgrund der Gruppenfreistellungsverordnung 2659/2000 (GVO) grundsätzlich freigestellt. Allerdings setzt diese Freistellung voraus, dass die Vorgaben der GVO - Stichwort "Schwarze Klauseln" eingehalten werden. Ob die vertraglichen Regelungen tatsächlich der GVO 2659/2000 genügen, bedarf sorgfältiger Prüfung.

Dr. Mathis Hoffmann (Rechtsanwalt)

Weitere Hinweise zur Vertragsgestaltung von F&E-Verträgen entnehmen Sie bitte dem PDF.

PDF jetzt downloaden

  • Vertragsgestaltung von F&E-Vertr