Spätestens seit dem 01.01.2019 müssen auch in Thüringen sämtliche Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die Übergangsfrist für die Nachrüstung von Bestandsimmobilien ist damit abgelaufen. In Wohnungseigentumsanlagen herrscht oft Unklarheit darüber, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchwarnmelder zuständig ist. In der Vergangenheit erfolgte der Einbau häufig durch die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst. Mit Urteil vom 07.12.2018 (V ZR 273/17) hat der Bundesgerichtshof jedoch klargestellt, dass die Wohnungseigentümer mit einfacher Mehrheit eine einheitliche Regelung für die gesamte Wohnanlage beschließen können. Die Beauftragung einer Fachfirma mit der Installation und Wartung der Rauchwarnmelder entspricht demnach ordnungsgemäßer Verwaltung.Dies gilt auch dann, wenn die Eigentümer bereits in Eigenregie entsprechender Rauchwarnmelder in ihren eigenen Wohnungen installiert haben, denn nach Auffassung des BGH ist es wichtiger, dass diese Angelegenheit in einer Hand liegt - nämlich beim Verwalter.