Bürogemeinschaft

Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig; sie rechnen ihre Tätigkeit auch eigenständig gegenüber dem Auftraggeber ab. 

Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder.

Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (z. B. Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.

Bürogemeinschaften, die bei Ärzten auch als Praxisgemeinschaft (nicht aber als Gemeinschaftspraxis) bezeichnet werden, gibt es häufig bei den Angehörigen freier Berufe aber auch bei sonstigen, meist nicht produzierenden Gewerbetreibenden.