Am 01.07.2013 ist die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) für Wirtschaftsakteure, also Hersteller und Händler von Baustoffen, in Kraft getreten.
Sie gilt unmittelbar und muss, anders als die bislang geltende Bauproduktenrichtlinie, nicht noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Das hat auch weitreichende Änderungen des Bauproduktengesetzes (BauPG) zur Folge, das auf wenige Durchführungsbestimmungen für die Bauproduktenverordnung reduziert wird.
Weiterführende Informationen sind auf der
Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zu finden.