Einkauf von Zuschlagstoffen Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen Ihrer Produkte gestalten wir Musterverträge zum Einkauf von Zuschlagstoffen Verkauf von Baustoffen Wir werten Ihre Erfahrungen beim Verkauf von Baustoffen aus und erarbeiten gemeinsam Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Baustoffen Aktualisierung Wir verfolgen die aktuelle Gesetzgebung, informieren Sie über die Auswirkungen neuer Gerichtsentscheidungen und passen die Musterverträge und Geschäftsbedingungen bei Bedarf an. Speditions- und Transportverträge, Maschinenüberlassung Bei Verträgen mit Speditionen, Fuhrunternehmen sowie bei der Vermietung von Maschinen mit und ohne Personal beraten und vertreten wir Sie. Beratung und Vertretung Beim Abschluss und der Abwicklung von Verträgen mit besonderen Risiken beraten und vertreten wir Sie. Schadensmanagement Im Schadensfall arbeiten wir eng mit Ihrer Haftpflichtversicherung zusammen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche schnell zu regulieren. Eine schnelle Abwicklung stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und schützt Sie vor Schäden (z. B. Stillstandskosten), die Ihre Versicherung nicht trägt. Schulung Wir schulen Ihre Mitarbeiter, um einen wirksamen Abschluss von Verträgen unter Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherzustellen. Ihre Mitarbeiter lernen die wichtigsten Vertragsklauseln kennen und können auch individuell ausgehandelte Verträge so gestalten, dass der Versicherungsschutz durch ihre Produkthaftlichtversicherung und Warenkreditversicherung nicht gefährdet ist. Sicherheiten Bei Geschäften mit zahlungsschwachen Vertragspartnern unterstützen wir Sie, um werthaltige Sicherheiten für Ihre Kaufpreisforderung zu erlangen. Inkasso Wir vertreten Sie bei der Mahnung, Titulierung und Vollstreckung Ihrer Forderungen.
Umbemessung einer Ortbetondecke in eine Decke aus Halbfertigteilen mit AufbetonMuss der Hersteller von Deckenelementen (Betonbauteile) die ihm übergeben Statik prüfen? Haftet der Rohbauer, der die Filigrandecke einbaut, für falsch dimensionierte Betonbauteile?Wann ist der Beton bei der Anlieferung zu untersuchen, was beweist ein Chargenprotokoll?Chargenprotokolle können manipuliert werden. Beton für Probewürfel ist am Pumpenschacht zu entnehmen.Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im EinzelfallWärmedämmverbundsysteme (WDVS) bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall. Das Fehlen dieser Zulassung begründet einen werkvertraglichen Mangel.Keine Abnahme ohne Ü-KennzeichnungOLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. I-21 U 6/07 Ein Dachstuhl ist nicht abnahmefähig, wenn er aus Materialien hergestellt wurde, deren Herstellernachweis mittels Ü-Kennzeichnung fehlt.BGH: Beim Kauf mangelhafter Baustoffe sind Gutachterkosten vom Verkäufer zu erstattenBGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13 Beim Kauf mangelhafter Baustoffe sind Gutachterkosten als Nebenkosten der Nacherfüllung verschuldensunabhängig nach § 439 Abs. 2 BGB vom Verkäufer zu erstatten.EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) tritt in KraftAm 01.07.2013 tritt die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPV) für Wirtschaftsakteure, also Hersteller und Händler von Baustoffen, in Kraft.Rügefrist für Mängel an Bauteilen beträgt nur wenige TageARGE Baurecht: Rügefrist für Mängel an Bauteilen beträgt nur wenige TageOrt der Nacherfüllung beim Kaufvertrag?OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2010, Az. 8 U 812/09Selbstständiger Beratungsvertrag - Produktempfehlung für ein konkretes BauvorhabenOLG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2009, Az. 12 U 76/09Produzentenhaftung - Frischbeton kann bei Hautkontakt eine alkalische Verätzung hervorrufenOLG Bamberg, Urt. vom 26.10.2009, Az. 4 U 250/08Für die Lieferung von Fertigteilen gilt KaufrechtBGH, Urteil vom 23.07.2009, Az. VII ZR 151/08Die Bedeutung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für BautechnikLG Magdeburg, Urteil vom 29.10.2008, Az. 5 O 497/07 (nicht rechtskräftig 28.01.2009)Grenzen der NacherfüllungBGH, Urteil vom 15.07.2008, Az. VIII ZR 211/07Die kaufmännische Prüfungs- und Rügepflicht trifft auch BauunternehmenUrteil vom 11.10.2005, Az. 9 U 804/05 bestätigt - Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen (Beschluss vom 28.09.2006, Az. VII ZR 255/05)RAL-GütezeichenAnsprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr