Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde unserem Kollegen
Rechtsanwalt David Conrad
am 07.05.2014 von der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
zu führen.
Rechtsanwalt Conrad betreut in unserer Kanzlei die Bereiche Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht