Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde unserem Kollegen Rechtsanwalt David Conrad am 07.05.2014 von der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen. Rechtsanwalt Conrad betreut in unserer Kanzlei die Bereiche Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht