Rechtsanwalt David Conrad seit 07.05.2014 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde unserem Kollegen

Rechtsanwalt David Conrad

am 07.05.2014 von der Rechtsanwaltskammer Thüringen die Befugnis verliehen, die Bezeichnung

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

zu führen.

Rechtsanwalt Conrad betreut in unserer Kanzlei die Bereiche Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Grundstücksrecht