Mietrecht: Kündigung auch wegen Eigenbedarf der Nichte bzw. des Neffen rechtmäßig

BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az. ZR VIII 159/09

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.01.2010 (Az. ZR VIII 159/09) klargestellt, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs auch wegen Wohnbedarfs der Nichte des Vermieters möglich ist.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die 85-jährige, kinderlose Klägerin zog 2004 in eine Seniorenresidenz in Baden-Baden. Ihre in unmittelbarer Nähe liegende Eigentumswohnung vermietete sie daraufhin. Im Sommer 2007 kündigte sie den Mietern den Mietvertrag wegen Wohnbedarfs ihrer Nichte. Die Nichte verpflichtete sich im Gegenzug, lebenslang die häusliche Pflege der Klägerin zu gewährleisten.

Der BGH gab der Klägerin Recht. Hierbei ist hervorzuheben, dass es dem Senat nicht auf eine besonders enge persönliche Bindung zwischen der Vermieterin und ihrer Nichte ankam. Nach Auffassung des BGH ist die Beziehung zu den Kindern der Geschwistern vergleichbar mit der Beziehung zu den Geschwistern selbst.

In einer Entscheidung vom 03.03. 2009 (Az. ZR VIII 247/08) ließ der BGH noch offen, ob auch bei Wohnbedarf eines Schwagers eine Eigenbedarfskündigung zulässig ist. Bei entfernteren Verwandten war nach bisheriger Rechtsprechung eine Eigenbedarfskündigung nur dann zulässig, wenn zwischen dem Vermieter und dem Verwandten ein besonders enger Kontakt besteht.