Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 26.05.2025, Az. 3 U 654/24 Der Kläger verlangte die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags über ein Grundstück mit vermietbaren Pkw-Stellplätzen in Jena. Hintergrund war die nach dem Kauf bekannt gewordene Schneeräumpflicht gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena. Der Kläger behauptete, über diese Verpflichtung vor Vertragsschluss nicht informiert worden zu sein und fühlte sich arglistig getäuscht. Das Landgericht Gera hatte die Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim Thüringer Oberlandesgericht ein. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Begründung Ausschluss der Sachmängelhaftung: Im notariellen Kaufvertrag war die Haftung für Sach- und Rechtsmängel wirksam ausgeschlossen. Öffentliche Lasten wie die Schneeräumpflicht stellen keinen Sach- oder Rechtsmangel dar und sind nicht vom Verkäufer zu vertreten. Keine Aufklärungspflichtverletzung: Es bestand keine besondere Pflicht des Beklagten, den Kläger ungefragt über die Schneeräumpflicht zu informieren. Die Schneeräumpflicht ist eine öffentlich zugängliche Information, die für jedermann – auch im Internet – einsehbar war. Es handelt sich nicht um eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Grundstücks, die zwingend hätte offengelegt werden müssen. Eigenverantwortung des Käufers: Nach dem Grundsatz der Eigenverantwortung muss sich jeder Vertragspartner die für seine Entscheidung notwendigen Informationen selbst beschaffen. Es besteht keine generelle Pflicht, alle für die Kaufentscheidung relevanten Umstände ungefragt offenzulegen. Keine Arglist: Ein arglistiges Verhalten des Beklagten oder des von ihm beauftragten Maklers konnte nicht festgestellt werden. Die Information über die Schneeräumpflicht war frei verfügbar. Aus dem Ablauf der Vertragsverhandlungen und der Zeugenaussage des Maklers ergab sich kein Nachweis, dass der Beklagte oder der Makler die Schneeräumpflicht bewusst verschwiegen oder den Kläger täuschen wollten. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatz.