Schadensersatz für Datenverlust

Mit Urteil vom 9. Dezember 2008 , Az. VI ZR 173/07

.. hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Schadensersatz für verloren gegangene Daten infolge der Beschädigung einer Festplatte nicht nur den Ersatz der Festplatte, sondern auch den Aufwand, der dem betroffenen Unternehmen für die Wiederherstellung der Daten entstanden ist, umfasst. Dabei ist – gegebenenfalls im Wege der Schätzung - auch die von den Mitarbeitern des betroffenen Unternehmens geleistete Mehrarbeit zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn diese Mehrarbeit seitens des Unternehmens nicht vergütet worden ist. Die besonderen Anstrengungen, die der Geschädigte durch den Einsatz seiner oder der Arbeitskraft seiner Mitarbeiter unternommen hat, können nicht dem Schädiger zu Gute kommen.