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Rechtsformwahl

Sie wollen

  • ein Unternehmen gründen und wissen nicht, welche Rechtsform für Ihr individuelles Vorhaben die richtige ist?

Sie haben bereits ein Unternehmen und fragen sich, ob seine Weiterführung

  • in der bisherigen Rechtsform den tatsächlichen Anforderungen oder
  • Ihren Vorstellungen noch entspricht?

Wir sind Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich und sagen Ihnen, welche Rechtsform den tatsächlichen Gegebenheiten oder Ihren Vorstellungen am nächsten kommt, sei es

  • eine Aktiengesellschaft (AG)
  • eine Eingetragene Genossenschaft (e.G.)
  • eine Englische Private Limited Company (Ltd.)
  • eine Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea (= SE))
  • eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
  • eine Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (GmbH & Co.KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft)
  • eine Kommanditgesellschaft (KG)
  • eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • eine Stiftung
  • eine Stille Gesellschaft
  • ein Verein oder
  • ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Wir zeigen Ihnen jeweils die zivilrechtlichen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen auf und gehen dabei auf alle relevanten Punkte ein wie

  • die Entstehung
  • die Organisation
  • die Rechte und Pflichten der Gesellschafter (Aktionäre, Genossen, Komplementäre, Kommanditisten etc.)
  • die Haftung der Gesellschafter
  • die Haftung der Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer etc.) und
  • die Auflösung und Beendigung der jeweiligen Unternehmensrechtsform.

Wir erklären die steuerrechtlichen Folgen, insbesondere bei laufender Besteuerung wie

  • der Einkommenssteuer
  • der Körperschaftssteuer
  • dem Solidaritätszuschlag
  • der Gewerbesteuer
  • der Umsatzsteuer

aber auch hinsichtlich

  • der Grunderwerbssteuer
  • der Grundsteuer
  • der Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • der Besteuerung von Einlage- und Entnahmevorgängen und
  • der Liquidationsbesteuerung.

Wir berechnen den Wert Ihres Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Hilfe des "Stuttgarter Verfahrens", wenn der Wert Ihres Anteils an einer Kapitalgesellschaft, der für erbschafts- und schenkungssteuerliche Zwecke anzusetzen ist, nicht aus Börsen- und Marktpreis bzw. zeitnahen Verkäufen abgeleitet werden kann.

Dies bietet sich insbesondere auch dann an, wenn Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einen Rechtsformwechsel in Betracht ziehen. Damit können neben den zivil- bzw. ertragssteuerlichen auch die schenkungs - und erbschaftssteuerlichen Veränderungen mit einbezogen werden.

Wir führen für Sie einen Steuerbelastungsvergleich durch.

  • Wir können für die Veranlagungszeiträume bis 2015 Vergleiche zur Steuerbelastung von Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und Kapitalgesellschaften berechnen.
  • Dabei wird sowohl die Unternehmens- als auch die Gesellschafterebene betrachtet, wobei die pauschalierte Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) sowie das Halbeinkünfteverfahren Berücksichtigung finden.
  • Auch die Auswirkungen von Geschäftsführervergütungen und Darlehensvereinbarungen werden dabei einbezogen.
  • Die einzelnen Steuerbelastungen sowie die betriebliche Gesamtsteuerbelastung lassen sich dann vergleichend gegenübergestellen.

Auf Wunsch schicken wir Ihnen vorab eine Checkliste, die Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.

Dann können wir Ihnen bei einem ersten Besprechungstermin bereits Ergebnisse präsentieren.

  • Peter Suffel

    Rechtsanwalt

    Telefon  (03641) 5349835

    E-Mail ›