Transparenz durch Fortbildung
Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Die Rechtsanwälte von SUFFEL & KOLLEGEN sind Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung, die jedes Jahr neu erteilt wird.