• Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins e.V.

Fortbildungsbescheinigung des Deutschen AnwaltVereins e.V.

  • Die Fortbildungsbescheinigung des DAV

Transparenz durch Fortbildung

­Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.

Rechtsanwalt Claus Suffel ist Inhaber der DAV-Fortbildungsbescheinigung, die jedes Jahr neu erteilt wird.