Ein Oberverwaltungsgericht (OVG) ist das höchste Verwaltungsgericht eines Bundeslandes in Deutschland und steht über den Verwaltungsgerichten, aber unter dem Bundesverwaltungsgericht.
Es entscheidet vor allem über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte. Das OVG prüft dabei, ob die Entscheidungen der unteren Instanzen rechtmäßig sind, und sorgt so für eine einheitliche Anwendung des Verwaltungsrechts im jeweiligen Bundesland.