Vertragsmanagement

Entwurf, Überprüfung und Management von Verträgen

  • Wir entwerfen für Sie Verträge.
  • Wir überprüfen für Sie Verträge.
  • Wir managen für Sie Verträge.

Was ist darunter zu verstehen?

Dazu ein Beispiel:

Sie wollen ein bebautes Grundstück erwerben.

Wir entwerfen für Sie einen Kaufvertrag und erläutern Ihnen,

  • das Abstraktionsprinzip , nämlich
    - die Verpflichtung zur Eigentumsverschaffung (schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft),
    - den Eigentumsübergang (sachenrechtliches Verfügungsgeschäft),
  • die zivilrechtlichen Anforderungen an
    - die Parteien,
    - die Form,
    - den Mindestvertragsinhalt,
  • den zusätzlichen (fakultativen) Vertragsinhalt,
  • die steuerrechtlichen Anforderungen,
  • die Rechtsfolgen bei Sach- und Rechtsmängeln,
  • die vertraglichen Gewährleistungsausschlüsse,
  • die Rechtsfolgen bei arglistiger Täuschung insbesondere bei Qualitätsmängeln, Verletzung von subjektiven und objektiven Verwendungszwecken und Umweltbeziehungen,
  • die steuerrechtlichen Folgen hinsichtlich
    - der Grunderwerbsteuer,
    - der Steuerbefreiungen,
    - der Steuersubjekte,
    - der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage,
    - des Steuersatzes,
    - der Steuerbarkeit und der Steuerbefreiung bei der Umsatzsteuer,
    - den Optionsmöglichkeiten,
    - der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage und
    - der Einkommensteuer.

Wir prüfen die Anwendung des Zweikontenmodells.

Wir überwachen Fristen und Termine und sagen Ihnen, wann Vertragsüberarbeitungen oder Vertragsanpassungen notwendig werden.

Der Entwurf, die Überprüfung und das Management von Verträgen ist Teamarbeit. Bei Bedarf erhalten Sie von uns eine Checkliste, um Ihnen eine optimale Terminsvorbereitung zu ermöglichen..