Erben,
Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte beraten wir über ihre
Rechte und Pflichten. Wir verlangen für Sie Auskunft über den Nachlass
und beraten Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer
Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, prüfen
wir Chancen und Risiken einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.