B - Barrierefreies WohnenB - BauhandwerkersicherungDer Unternehmer kann von seinem Auftraggeber eine Sicherheit verlangen, die sich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich der bereits erhaltenen Zahlung bemisst. B - BauvertragMit Einführung des neuen Bauvertragsrechts, das auf alle ab dem 01.01.2018 geschlossenen Verträge anzuwenden ist, ist der Bauvertrag als Vertragstyp gesetzlich geregelt.B - BauträgervertragDie Komplexität in der Verbindung vom Grundstückskauf und Bau des Hauses bzw. der Wohnung nach eigenen Wünschen bergen vielfältige Risiken auf dem Weg zur Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden.H - handwerkliche SelbstverständlichkeitenAuch bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten schuldet der Bauüberwacher eine Einweisung, die Entnahme von Stichproben und eine Endkontrolle.M - MaBV Makler- und BauträgerverordnungDie Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.O - ohne-Rechnung-AbredeÖ - öffentliches BaurechtBebauungsplan, Baugenehmigung, ...P - privates BaurechtBauvertrag, Architektenvertrag, ...S - Symtom des MangelsU - Unternehmererklärung nach EnEVV - VerbraucherbauvertragBauvertrag mit einem Verbraucher, der den Bau eines neuen Gebäudes oder eine erhebliche Umbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude zum Gegenstand hat.V - VerjährungVoraussetzungen der regelmäßigen, 3-jährigen VerjährungV - VOBVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen