redtube-Streaming - die erste Abmahnwelle

Seit kurzem erhalten Verbraucher massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße durch das sog. Streaming. Dies betrifft auch eine Vielzahl von Personen aus Thüringen. Diese Abmahnungen sind mit den bislang üblichen Massenabmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing nicht vergleichbar. Die Rechtslage unterscheidet sich grundlegend.

Beim Filesharing werden die urheberrechtlich geschützten Werke(Filme, Musik, Software, etc.) auch einer Vielzahl von Nutzern zum Download angeboten. Die Werke werden dadurch massenhaft verbreitet, was in der Regel auch einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz darstellt. Die Urheber bzw. Rechteinhaber können daher Unterlassung, Abmahnkosten und ggf. Schadensersatz verlangen.

Anders verhält es sich bei Streamingvideos, die sich der Nutzer mit seinem Browser anschaut. Die Videos werden hierbei weder vervielfältigt noch verbreitet. Die Behauptung der abmahnenden Anwälte, dass beim Betrachten der Filme zwangsläufig auch eine rechtswidrige Kopie im Arbeitsspeicher des Rechners angefertigt wird, ist juristisch kaum haltbar. Ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist daher sehr zweifelhaft.

Die uns bislang vorliegenden Abmahnungen betreffen pornographische Filme der Videoplattform “redtube”. Die geforderten Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen sind mit insgesamt 250,- Euro vergleichsweise gering. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hierdurch die Zahlungsbereitschaft angeregt werden soll. Unklar ist bislang auch die Herkunft der IP-Adressen, die zur Ermittlung der Anschlussinhaber notwendig sind.

Es ist daher dringend davon abzuraten, voreilig Unterlassungserklärungen abzugeben bzw. Zahlungen zu leisten.