BVerwG, Urteil vom 03.06.2014, Az. 4 CN 6/12: In einem bestehenden Baugebiet, das im Überschwemmungsgebiet liegt, kann grundsätzlich gebaut werden. Es kommt nicht darauf an, ob dafür ein Bebauungsplan neu aufgestellt oder geändert werden muss. Allerdings darf das Bauvorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Hochwassersituation haben.