Vorfälligkeitsentschädigung

Darlehensvertrag

Wird ein Darlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz vorzeitig gem § 490 BGB durch den Darlehensgeber oder den Darlehensnehmer gekündigt, hat der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht.
Den Ausgleichsbetrag nennt man Vorfälligkeitsentschädigung.

Verbraucherdarlehen

Bei Verbraucherdarlehen regelt § 502 BGB in seiner seit seit dem 30.07.2010 gültigen Fassung die Vorfälligkeitsentschädigung.

Danach kann der Darlehensgeber von dem Darlehensnehmer den Ersatz des Schadens verlangen, der dem Darlehensgeber dadurch entsteht, dass das Darlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz vorzeitig zurück gezahlt wird.

Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung bei dem Verbraucherdarlehen sein?

Das hängt von der Restlaufzeit des Darlehensvertrages ab.

  • Ist sie länger als 1 Jahr, beläuft sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1 % des zurückgezahlten Betrages.
  • Ist sie kürzer als 1 Jahr, beläuft sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf 0,5 % des zurückgezahlten Betrages.
  • Außerdem wird der Betrag durch die restlichen Zinsen gedeckelt. Sind sie niedriger als 1 % beziehungsweise 0,5 %, dann sind sie zu zahlen.

Wann darf keine Vorfälligkeitsentschädigung bei dem Verbraucherdarlehen verlangt werden?

Ist eine sogenannte Restschuldversicherung abgeschlossen, besteht keine Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Wenn in dem Darlehensvertrag Angaben zu

  • seiner Laufzeit oder
  • zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder
  • zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlen,

ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls ausgeschlossen.

In beiden Fällen erstellen wir für Sie zu Grund und Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ein Kurzgutachten.

Dann wissen Sie, ob Sie zahlen - und, wenn ja - dass Sie nicht zu viel zahlen müssen.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine Checkliste, um sich auf den ersten Termin bei uns vorzubereiten.