RAL-Gütezeichen

Ansprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr

In der Zeitschrift RC-news Heft 1/2006, S. 4 Fachinformationsdienst der deutschen BAUSTOFF-RECYCLING BRANCHE wurde der Aufsatz unseres Partners Claus Suffel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht veröffentlicht.

Beim Vertrieb von Recyclingsbaustoffen unter Verwendung eines RAL-Gütezeichens kann der Käufer erwarten, dass die Ware die in den Güte- und Prüfbestimmungen definierten Eigenschaften hat. Fehlt diese Eigenschaften kommen gesetzlichen Mängelansprüche und Ansprüche aus einer unselbstständigen Garantie in Betracht.

Wird dagegen die Vorgehensweise bei der Gewinnung und Herstellung, die eine gleichbleibende Qualität des Produktes sichern soll, nicht eingehalten, liegt kein Mangel vor. Eine unzureichende Dokumentation oder ein Verstoß gegen die in den Gütebestimmungen beschriebene Herstellungsweise begründet jedoch eine widerlegliche Mängelvermutung.

Mit freundlicher Genehmigung desRC-Management Center Berlin haben wir den Ausatz als PDF-Dokument hier für Sie bereitgestellt.

  • RC News 1/2006, S. 4

    RC-news Heft 1/2006, S. 4 Fachinformationsdienst der deutschen BAUSTOFF-RECYCLING BRANCHE
  • Claus Suffel

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