Bauleistungen und Grunderwerbsteuer

Die Vermarktung der Grundstücke am Hausberg in Jena ist in vollem Gange. Von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern werden verschiedene Modelle angeboten. Ziel ist es meist, den Grundstückskauf mit weiteren Verträgen über Planungs- und Bauleistungen zu verbinden.
Dabei ist Vorsicht geboten, da bei solchen Konstellationen auch die Planungs- und Bauleistungen zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer gehören.

Wer das vermeiden will muss genau aufpassen. Eine Übersicht finden Sie unter:

Der einheitliche Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrech

  • Claus Suffel

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