Mietspiegel: Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen machen aus einem Bestandsgebäude keinen NeubauVerjährung zum 31.12.2016Ansprüche, die der regelmäßigen Verjährung unterliegen und im Jahr 2013 entstanden sind, verjähren mit Ablauf des 31.12.2016. Wir beraten und vertreten Sie, um Ihre von der Verjährung bedrohten Ansprüche noch rechtzeitig geltend zu machen.Erhebung von Darlehensgebühren auch bei Bauspardarlehen unwirksamIn einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei der Inanspruchnahme von Bauspardarlehen unwirksam ist.Mietpreisbremse nun auch in Jena und ErfurtDie Mietpreisbremse ist am 31.03.2016 in Thüringen in Kraft getreten. Weimar blieb außen vor.Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch WEGBGH, Urteil vom 12.05.2016 - VII ZR 171/15. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums kann nicht auf die WEG übertragen werden. Dieses Recht verbleibt stets bei den Erwerbern.Ist die Photovoltaikanlage auf dem Dach doch ein Bauwerksbestandteil?BGH, Urteil vom 02.06.2016, Az. VII ZR 348/13. Kann die Photovoltaikanlage nur mit erheblichem Aufwand wieder vom Gebäude getrennt werden, handelt es sich um Bauwerksarbeiten, die der 5-jährigen Mängelhaftung unterliegen.Kein Verbraucherschutz nach Optierung zur Umsatzsteuerpflicht! Der Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er kann sich nicht auf Verbraucherschutzvorschriften berufen.Widerrufsrechte für Kreditnehmer eingeschränktDas Recht zum Widerruf von Kreditverträgen wird durch neue gesetzliche Regelungen erheblich eingeschränkt, was das Ende des "ewigen Widerrufsrechts" bedeutet!Mängelrüge per E-MailThüringer Oberlandesgericht (OLG Jena), Urteil vom 26.11.2015, Az. 1 U 209/15: Die Mängelrüge per einfacher E-Mail führt nicht zur Verlängerung der Gewährleistung im VOB-Vertrag Die VOB 2016 wurde am 19.01.2016 Im Bundesanzeiger veröffentlicht.Vergabe- und Vertragsordnung für BauleistungenDie Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind einzuhalten!OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015, Az. 22 U 57/15: Das Bauvorhaben muss auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung den Anforderungen der Energieeinsparverordnung genügen.