RAL-Gütezeichen - Ansprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr
In der Zeitschrift RC-news Heft 1/2006, S. 4 Fachinformationsdienst der deutschen BAUSTOFF-RECYCLING BRANCHE
wurde der Aufsatz unseres Partners
Claus Suffel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
RAL-Gütezeichen
Ansprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr
veröffentlicht.
Beim Vertrieb von Recyclingsbaustoffen unter Verwendung eines RAL-Gütezeichens kann der Käufer erwarten, dass die Ware die in den Güte- und Prüfbestimmungen definierten Eigenschaften hat. Fehlt diese Eigenschaften kommen gesetzlichen Mängelansprüche und Ansprüche aus einer unselbstständigen Garantie in Betracht.
Wird dagegen die Vorgehensweise bei der Gewinnung und Herstellung, die eine gleichbleibende Qualität des Produktes sichern soll, nicht eingehalten, liegt kein Mangel vor. Eine unzureichende Dokumentation oder ein Verstoß gegen die in den Gütebestimmungen beschriebene Herstellungsweise begründet jedoch eine widerlegliche Mängelvermutung.
Mit freundlicher Genehmigung des
RC-Management Center Berlin
haben wir den Ausatz als < PDF-Dokument > hier für Sie bereitgestellt.
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