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RAL-Gütezeichen - Ansprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr

In der Zeitschrift RC-news Heft 1/2006, S. 4 Fachinformationsdienst der deutschen BAUSTOFF-RECYCLING BRANCHE

wurde der Aufsatz unseres Partners

Claus Suffel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

RAL-Gütezeichen
Ansprüche bei der Verwendung von Gütezeichen im Rechtsverkehr

veröffentlicht.

Beim Vertrieb von Recyclingsbaustoffen unter Verwendung eines RAL-Gütezeichens kann der Käufer erwarten, dass die Ware die in den Güte- und Prüfbestimmungen definierten Eigenschaften hat. Fehlt diese Eigenschaften kommen gesetzlichen Mängelansprüche und Ansprüche aus einer unselbstständigen Garantie in Betracht.

Wird dagegen die Vorgehensweise bei der Gewinnung und Herstellung, die eine gleichbleibende Qualität des Produktes sichern soll, nicht eingehalten, liegt kein Mangel vor. Eine unzureichende Dokumentation oder ein Verstoß gegen die in den Gütebestimmungen beschriebene Herstellungsweise begründet jedoch eine widerlegliche Mängelvermutung.

Mit freundlicher Genehmigung des

RC-Management Center Berlin

haben wir den Ausatz als < PDF-Dokument >  hier für Sie bereitgestellt.

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