Internetrecht, IT-Recht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht
Gewerblicher Rechtsschutz einschließlich Urheber- und Internetrecht
Der Bereich des gewerblichen Rechtschutzes - der sogenannte "grüne Bereich" - umfasst in der anwaltlichen Praxis neben dem Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das deutsche und europäische Markenrecht, das Wettbewerbsrecht (Recht gegen den unlauteren Wettbewerb und Kartellrecht), das Geschmacksmusterrecht und das Urheberrecht.
Diese Rechtsgebiete zeichnet die Besonderheit aus, dass Rechtsverletzungen rasch und effektiv mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und/oder Unterlassungsklage geahndet und beseitigt werden können.
Um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern, lässt die Rechtsprechung im gewerblichen Rechtsschutz wie auch im Urheberecht neben der klassischen Schadensberechnung - der Kläger muss den erlittenen Schaden unter Beweisantritt konkret darlegen - auch die Gewinnabschöpfung - der Anspruchsgegner muss den durch den Rechtsbruch erzielten "Verletzergewinn" an den Kläger herausgeben - und die Schadensberechnung im Rahmen der Lizenzanalogie zu.
Den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Wettbewerbsrechts, Urheberrechts und Internetrechts bearbeitet federführend unser Partner
Dr. Mathis Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Lehrbeauftragter für IT-Recht an der FH Jena
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