Rechtsformwahl
Sie wollen
- ein Unternehmen gründen und fragen sich, welche Rechtsform für Ihr individuelles Vorhaben die Richtige ist?
Sie haben bereits ein Unternehmen und fragen sich,
- ob seine Weiterführung in der bisherigen Rechtsform den tatsächlichen Anforderungen oder
- Ihren Vorstellungen noch entspricht?
Wir sind Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich und sagen Ihnen, welche Rechtsform den tatsächlichen Gegebenheiten oder Ihren Vorstellungen am nächsten kommt, sei es
- eine Aktiengesellschaft (AG)
- eine Eingetragene Genossenschaft (e. G.)
- eine Englische Private Limited Company (Ltd.)
- eine Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea (= SE))
- eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- eine Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
- eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)/haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
- eine Kommanditgesellschaft (KG)
- eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- eine Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- eine Stiftung
- eine Stille Gesellschaft
- ein Vereine oder
- ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Wir zeigen Ihnen jeweils die zivilrechtlichen Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Gesellschaftsformen auf und gehen dabei auf alle relevanten Punkte ein wie
- die Entstehung
- die Organisation
- die Reche und Pflichten der Gesellschafter (Aktionäre, Genossen, Komplementäre, Kommanditisten etc.)
- die Haftung der Gesellschafter
- die Haftung der Organe (Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführer etc.) und
- die Auflösung und Beendigung der jeweiligen Unternehmensrechtsform ein.
Wir zeigen Ihnen auf, welche steuerrechtlichen Fragen zu beachten sind, insbesondere bei der laufenden Besteuerung wie
- der Einkommensteuer
- der Körperschaftsteuer
- dem Solidaritätszuschlag
- der Gewerbesteuer
- der Umsatzsteuer
aber auch hinsichtlich
- der Grunderwerbsteuer
- der Grundsteuer
- der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- der Besteuerung von Einlage- und Entnahmevorgängen und
- der Liquidationsbesteuerung.
Wir berechnen den Wert Ihres Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit Hilfe des "Stuttgarter Verfahrens" wenn der Wert Ihres Anteils an einer Kapitalgesellschaft, der für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke anzusetzen ist, nicht aus Börsen- und Marktpreis bzw. zeitnahen Verkäufen abgeleitet werden kann.
Dies bietet sich insbesondere auch dann an, wenn Einzelunternehmer oder Mitunternehmer einen Rechtsformwechsel in Betracht ziehen. Damit können neben den zivil- bzw. ertragsteuerlichen auch die schenkung- und erbschaftsteuerlichen Folgen einbezogen werden.
Wir führen für Sie einen Steuerbelastungsvergleiche durch.
- Wir können für die Veranlagungszeiträume bis 2015 Vergleichberechnungen zur Steuerbelastung von Personenunternehmen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und Kapitalgesellschaften durchführen.
- Dabei wird sowohl die Unternehmens- als auch die Gesellschafterebene betrachtet, wobei die pauschalierte Gewerbesteueranrechnung (§ 35 EStG) sowie das Halbeinkünfteverfahren Berücksichtigung finden.
- Auch die Auswirkungen von Geschäftsführervergütungen und Darlehensvereinbarungen werden dabei berechnet.
- Die einzelnen Steuerbelastungen sowie die betriebliche Gesamtsteuerbelastung werden dann vergleichend gegenübergestellt.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen vorab eine Checkliste, die Sie ausfüllen und an uns zurücksenden können.
Dann können wir Ihnen bei einem ersten Besprechungstermin bereits Ergebnisse präsentieren.

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