Urheberrecht / Internetrecht: Abmahnung wegen illegaler Downloads ?
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Sie sind abgmahnt worden, weil Sie angbelich im Rahmen eines Peer To Peer - Netzwerks (P2P oder sog. Filesharing) Musik- Film oder Computerspieldateien heruntergeladen haben (sollen)?
unterstützt Sie im Rahmen der Erstberatung bei der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Auf Wunsch übernehmen wir etwaige Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite.
Wenn Sie sich im Vorfeld über die technischen und juristischen Hintergründe der Filesharingproblematik sowie potentiellen Verteidigungsstrategien informieren wollen, empfehlen wir die lesenswerten Beiträge unter der Webseite abmahnwahn-dreipage.de.

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